Generalwerksvertragshändler der Feuerlöschgeräte Neuruppin GmbH
 
 
 
 

Brandschutzordnungen

  • Brandschutzordnung A
    richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage (Bewohner, Beschäftigte, Besucher)
  • Brandschutzordnung B
    richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten (Bewohner, Beschäftigte)
  • Brandschutzordnung C
    gilt für Personen, denen besondere Brandschutzaufgaben übertragen worden sind (Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte oder -ingenieure)

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